Höhere technische Lehranstalten
Die 5-jährigen höheren Lehranstalten (HTL) umfassen die 9. bis 13. Schulstufe, führen vom Beginn weg in die Theorie und Praxis des jeweiligen Fachgebiets ein und werden mit einer Reife- und Diplomprüfung abgeschlossen. Nach drei Jahren ingenieurmäßiger Berufspraxis kann auf Antrag die Standesbezeichnung Ingenieur (Ing.) verliehen werden.
Abendschulen für Berufstätige
Die 8-semestrigen höheren Lehranstalten für Berufstätige führen zum selben Bildungsziel wie die entsprechenden 5-jährigen höheren Lehranstalten und sind in modularer Form aufgebaut. Personen mit abgeschlossener Lehre beginnen im 1. Semester, Absolventen/innen von Fachschulen oder Werkmeisterschulen steigen in das dritte Semester ein.
Die 4-jährigen Fachschulen (FS) umfassen die 9. bis 12. Schulstufe, werden mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen und vermitteln eine intensive Verknüpfung von Fachpraxis und Fachtheorie. Über Aufbaulehrgänge, die Studienberechtigungsprüfung oder die Berufsreifeprüfung wird der Fachschulabschluss an die HTL- bzw. Hochschulreife angeschlossen.
Aufbaulehrgänge
Die 2-jährigen Aufbaulehrgänge, führen die Absolventen/innen aus facheinschlägigen Fachschulen zum Bildungsziel der entsprechenden 5-jährigen Lehranstalten und zur Hochschulreife.
Kollegs
Die (postsekundären) 4-semestrigen Kollegs umfassen die 13. bis 14. Schulstrufe, setzen die allgemeine Universitäts-/Hochschulreife voraus und werden mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Sie führen die Absolventen/innen zum Bildungsziel der entsprechenden 5-jährigen höheren Lehranstalten.
Meisterschulen/
Werkmeister-schulen
Die Werkmeister- und Meisterschulen, die mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen werden, dienen der beruflichen Höherqualifizierung.
Sonstige
Zusätzliche Schulen die eine technische Ausbildung bieten.